Mietverwaltung kündigen: der einfache Weg für Einzeleigentümer

Wer ein vermietetes Objekt im Alleineigentum besitzt, hat es beim Verwaltungswechsel deutlich einfacher als eine WEG: keine Eigentümerversammlung, keine Beschlüsse, keine Mehrheiten. Sie entscheiden allein. Dieser Ratgeber führt Einzeleigentümer durch die Kündigung der Mietverwaltung.

Der entscheidende Unterschied zur WEG

Bei der Mietverwaltung gibt es keine Eigentümergemeinschaft, die abstimmen müsste. Der Verwaltervertrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen und der Verwaltung. Sie kündigen ihn – wie jeden Dienstvertrag – zur vereinbarten Frist. Die Regeln der WEG (Abberufung, Beschluss, § 26 WEG) spielen hier keine Rolle.

Kündigungsfrist und Form prüfen

Sehen Sie in Ihren Verwaltervertrag: Üblich sind Kündigungsfristen von drei bis sechs Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit. Achten Sie auf die vorgeschriebene Form – meist Schriftform, teils mit Zugang per Einschreiben. Notieren Sie den spätesten Kündigungstermin, damit sich der Vertrag nicht durch eine Verlängerungsklausel automatisch verlängert.

Fristlose Kündigung bei wichtigem Grund

Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen – etwa fehlerhaften Abrechnungen, nicht weitergeleiteten Mieten oder dauerhafter Untätigkeit – kommt auch eine außerordentliche, fristlose Kündigung in Betracht. Sie setzt in der Regel eine vorherige Abmahnung mit Fristsetzung voraus.

Übergabe: Mietverträge und Kautionen

Zur Übergabe gehören bei der Mietverwaltung besonders die laufenden Mietverträge, die Nachweise über die Mietkautionen, die aktuellen Nebenkostenabrechnungen sowie Zählerstände und Versorgerdaten. Die bisherige Verwaltung ist zur vollständigen Herausgabe verpflichtet; die neue Verwaltung informiert anschließend die Mieter über die neue Bankverbindung und den neuen Ansprechpartner.

In Kürze

  • Vertrag prüfen: Frist, Form, Verlängerungsklausel.
  • Schriftlich zur nächstmöglichen Frist kündigen.
  • Vollständige Übergabe verlangen (Mietverträge, Kautionen, Abrechnungen).
  • Neue Verwaltung informiert die Mieter über die Umstellung.

Sie wollen Ihre Mietverwaltung wechseln, ohne sich um Fristen und Übergabe zu kümmern? Wir prüfen den Vertrag, kündigen für Sie und übernehmen die Kommunikation mit der alten Verwaltung – kostenlos und unverbindlich.

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