Sondereigentumsverwaltung (SEV): Leistungen und Kosten

Wer eine vermietete Eigentumswohnung innerhalb einer Eigentümergemeinschaft besitzt, stößt schnell auf den Begriff Sondereigentumsverwaltung (SEV). Sie ergänzt die WEG-Verwaltung, ersetzt sie aber nicht. Dieser Ratgeber erklärt Leistungen und Kosten.

Was ist Sondereigentumsverwaltung?

Die WEG-Verwaltung kümmert sich um das Gemeinschaftseigentum (Dach, Fassade, Treppenhaus). Die Sondereigentumsverwaltung betreut im Auftrag eines einzelnen Eigentümers dessen eigene, vermietete Wohnung – das Sondereigentum. Wer vermietet, braucht in der Regel beides: die WEG-Verwaltung für die Gemeinschaft und optional die SEV für die eigene Vermietung.

Typische Leistungen der SEV

  • Betreuung des Mietverhältnisses und Kommunikation mit dem Mieter
  • Einzug der Miete, Mahnwesen bei Rückständen, Treuhandkontoführung
  • Erstellung der Nebenkostenabrechnung für den Mieter
  • Organisation von Reparaturen im Sondereigentum
  • Prüfung von Forderungen der WEG und Wahrung der Interessen des Eigentümers

Was kostet die SEV?

Die Vergütung wird meist als Pauschale pro Einheit und Monat oder als Prozentsatz der Nettokaltmiete vereinbart. Die konkrete Höhe hängt vom Leistungsumfang ab – ob nur die kaufmännische Betreuung oder auch die technische Organisation vor Ort enthalten ist. Wie bei jeder Verwaltung ist die SEV-Vergütung separat von der WEG-Verwaltervergütung zu betrachten. Aussagekräftig ist am Ende nur ein konkretes Angebot für Ihre Wohnung.

Rechtlicher Rahmen

Die SEV beruht auf einem individuellen Verwaltervertrag zwischen Ihnen und der Verwaltung. Für die Verwaltung von Wohnraum ist – wie bei WEG- und Mietverwaltung – eine gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34c GewO erforderlich. Der genaue Leistungsumfang sollte im Vertrag präzise festgelegt sein.

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